Gutachten
Neben der kurativen Versorgung in der Praxis biete ich eine spezialisierte Sachverständigentätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie an. Gutachten werden ausschließlich im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften erstellt.
Den Begutachtungen liegen grundsätzlich die Qualitätskriterien der Fachgesellschaften und der Rechtsprechung zugrunde.
Mein Leistungsspektrum für Gerichte umfasst folgende Punkte:
Betreuungsgutachten
Wenn junge Volljährige aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Entwicklungsbesonderheit Unterstützung bei der Regelung ihrer Angelegenheiten benötigen, stehen wir beratend und begutachtend zur Seite. Wir erstellen fachärztliche Gutachten für das Betreuungsgericht in folgenden Bereichen:
- Indikation (Neu-Einrichtung): Prüfung, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung notwendig ist, um die Selbstbestimmung zu sichern.
- Verlängerung: Überprüfung des bestehenden Betreuungsbedarfs im Rahmen der gesetzlichen Fristen.
- Aufhebung: Gutachterliche Einschätzung wenn eine Betreuung nicht mehr erforderlich ist und die Eigenständigkeit wieder vollständig übernommen werden kann.
Unser Ziel: Wir unterstützen junge Menschen dabei, den rechtlichen Rahmen zu finden, der ihnen so viel Freiheit wie möglich und so viel Schutz wie nötig bietet.
Familienrechtliche Begutachtungen
- Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit.
- Einschätzung des Kindeswohls bei Sorge- und Umgangsrechtsregelungen.
- Fragestellung zur Notwendigkeit einer Unterbringung nach §1631b BGB
Strafrechtliche Begutachtungen
- Beurteilung der Schuldfähigkeit und Reifeentwicklung bei Jugendlichen und Heranwachsenden.
- Prognosebegutachtungen zur Rückfallgefahr.
Gerichtliche Anfragen können direkt über die Praxisadresse oder über das digitale Justizpostfach an mich herangetragen werden.