Was erwartet dich?

Der Weg zu uns: So arbeiten wir gemeinsam

Der Schritt in eine kinder- und jugendpsychiatrische Praxis ist oft mit vielen Fragen verbunden. Wir möchten, dass sich alle bei uns vom ersten Moment an sicher und gut aufgehoben fühlen. Unser Ziel ist es, gemeinsam zu verstehen, wo die Schwierigkeiten liegen und wie wir die bestmögliche Unterstützung gestalten können.

Mach dir
keinen
Stress

Das Erstgespräch (Anamnese)

Alles beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch. Hier nehmen wir uns Zeit, die aktuelle Situation, die Entwicklung Ihres Kindes und Sorgen kennenzulernen. 

Gemeinsam legen wir fest, wie wir am besten unterstützen können und planen die nächsten Schritte. Auch separate Gespräche mit Ihnen oder Ihrem Kind sind beim Erstkontakt möglich – bitte sprechen Sie uns vorher darauf an, damit wir den Termin dementsprechend gestalten können.

Gemeinsames Sorgerecht: Wichtig vorab

Die Behandlung durch eine:n Kinder- und Jugendpsychiater:in ist eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung (§ 1687 Abs. 1 BGB). Daher ist es rechtlich zwingend erforderlich, dass alle Sorgeberechtigten der Untersuchung und Behandlung schriftlich zustimmen.

Unsere Bitte an getrenntlebende Eltern: Klären Sie dieses Einvernehmen bitte bereits vor dem ersten Termin, damit wir ohne bürokratische Hürden direkt für Ihr Kind da sein können.

Was zum Termin mitgebracht werden soll

Damit wir direkt starten können, denken Sie bitte an folgende Unterlagen:

  • Die aktuelle Versichertenkarte Ihres Kindes.
  • Das gelbe Vorsorgeheft (U-Heft) sowie den Impfpass.
  • Vorhandene Vorberichte (von Kliniken, anderen Ärzt:innen oder Therapeut:innen).
  • Die letzten beiden Schulzeugnisse in Kopie.

Bitte beachten Sie zur Vorbereitung des Erstkontaktes unsere Checkliste, die Sie HIER  (bitte dann Querverweis zum Dokument) herunterladen können. Weiterhin müssen Sie die Erstkontaktunterlagen ausfüllen und zum Termin mitbringen. Diese finden Sie → hier .

Wichtig für die Eltern

Da wir eine vertrauensvolle Basis schaffen wollen, ist es erforderlich, dass beim ersten Termin alle Sorgeberechtigten anwesend sind oder eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegt. Ohne das Vorliegen des Einverständnisses beider sorgeberechtigter Eltern ist eine Behandlung bei uns nicht möglich! 

Wie geht es nach dem ersten Termin weiter?

Ein Erstgespräch ist bei uns der Grundstein für alles Weitere. Wir nehmen uns die Zeit, nicht nur die aktuellen Symptome zu betrachten, sondern Ihr Kind in seiner ganzen Individualität zu verstehen. Dazu schauen wir gemeinsam auf die bisherige Entwicklung, frühere Lösungsansätze und alle Faktoren, die das Wohlbefinden aktuell beeinflussen.

Am Ende unseres ersten Kennenlernens entscheiden wir gemeinsam, welcher Weg der richtige für Ihre Familie ist. Die nächsten Schritte können sein:

Eine vertiefte Diagnostik

Um Sie bestmöglich beraten zu können, ist manchmal ein genauerer Blick nötig. Hierfür planen wir meist mehrere Termine ein. Dabei nutzen wir moderne, wissenschaftliche Methoden wie:

  • Testpsychologische Untersuchungen (z. B. Konzentrations- oder Leistungstests)
  • Entwicklungsdiagnostik & Fragebögen
  • Projektive Verfahren oder Gruppentermine

Das Ziel: Ein klares Bild der Situation. In einem ausführlichen Auswertungsgespräch teilen wir unsere Ergebnisse mit Ihnen und entwickeln gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan, der genau zu Ihrem Alltag passt.

Medizinische Abklärung

Sollten wir vermuten, dass körperliche Ursachen eine Rolle spielen, binden wir die behandelnden Kinderärzt:innen oder Fachkolleg:innen (z. B. Neuropädiatrie, Pädaudiologie, Endokrinologie) mit ein, um eine umfassende Sicherheit zu gewährleisten.

Entwarnung & Sicherheit

Nicht jede Auffälligkeit benötigt eine Therapie. Oft stellt sich heraus, dass die beobachteten Schwierigkeiten zur ganz normalen Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen gehören. Auch wenn der Weg zu uns Zeit gekostet hat: Diese fachliche Einschätzung ist für viele Eltern und junge Menschen eine enorme Erleichterung und schenkt Ihnen die Sicherheit, die Sie für den weiteren Weg brauchen.

INFORMATIONEN, FORMULARE UND FRAGEBÖGEN FÜR DAS ERSTGESPRÄCH

→ Hier stellen wir Ihnen wichtige Formulare für das Erstgespräch in unserer Praxis zur Verfügung. Bitte bringen Sie die Behandlungszustimmung und den entsprechenden Fragebogen zur Lebensgeschichte ausgefüllt zum Ersttermin mit.

Die Diagnostik-Phase
(Verstehen, was los ist)

Um ein klares Bild zu bekommen, führen wir eine gezielte Diagnostik durch. Je nach Fragestellung umfasst dies:

  • Leistungs- und Entwicklungsdiagnostik: z.B. bei Verdacht auf LRS (Lese-Rechtschreibstörung), Rechenschwäche oder ADHS.
  • Emotionale Diagnostik: Wir schauen genau hin bei Themen wie Ängsten, depressiven Verstimmungen, sozialen Schwierigkeiten oder Schulabsentismus.
  • Beobachtung & Tests: Spielerische oder strukturierte Testverfahren helfen uns, Stärken und Herausforderungen objektiv einzuschätzen.

Das Auswertungsgespräch

Nach Abschluss der Diagnostik erfolgt das Auswertungsgespräch, in welchem die Ergebnisse und die wichtigsten Fragen erläutert werden.

Nice

Alles
klar?

Gemeinsame weitere Planung

Da wir keine klassische Richtlinienpsychotherapie (Langzeittherapie) anbieten, liegt unser Fokus auf der sozialpsychiatrischen Versorgung. Das bedeutet:

  • Beratung & Begleitung: Wir besprechen therapeutische Hilfen und unterstützen bei der Einleitung von Maßnahmen.
  • Individuelle Unterstützung: Wir bieten gezielte Einzeltermine, Unterstützung in Krisensituationen oder regelmäßige Verlaufskontrollen an.
  • Netzwerkarbeit: Auf Wunsch arbeiten wir eng mit Schulen, Jugendämtern oder anderen Therapeuten zusammen, um ein stabiles Netz für Ihr Kind zu knüpfen.
  • Medikamentöse Behandlung: Bei gegebener Indikation kann in unserer Praxis auch eine medikamentöse Behandlung erfolgen.
  • Weitere medizinische Abklärung: Bei entsprechender Indikation beziehen wir weitere ärztliche Kollegen (z. B. Neuropädiatrie, Pädaudiologen, Endokrinologen) und Untersuchungen (wie z. B. EEG oder MRT) in die Diagnostik ein.
  • Weitere therapeutische Hilfen: Wir unterstützen bei entsprechender Indikation zur Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme, Verordnung einer Ergotherapie oder einer ambulanten psychiatrischen Pflege.